§ 871, § 1299 ABGB
§ 7 Abs 2 MaklerG:
Ist der Grund für die Nichtausführung des vom Makler vermittelten Kaufvertrags dessen unrichtige Information über den Wert der Liegenschaft, liegt ein wichtiger Grund iSd § 7 Abs 2 MaklerG vor, weil die Nichtausführung des Geschäfts gerade auf ein Verhalten des Vermittlers zurückzuführen ist.