§ 6 Abs 3 MaklerG:
In der Beurteilung des Kaufs eines Liegenschaftsanteils verbunden mit WE zum Preis von 340.000 € als ein ein dem Kauf der gesamten Liegenschaft zum Preis von 1 Mio € wirtschaftlich nicht gleichwertiges Geschäft iSd § 6 Abs 3 MaklerG liegt keine unvertretbare Fehlbeurteilung.