A. Zum Thema
Im vorliegenden Beitrag wird dafür plädiert, die de lege lata im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gründende, strikte "Grenzziehung" bei der Option des Mieters auf nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung(-übertragung): "Entweder Antrag stellen und kaufen oder nicht!" wohnungspolitisch zu überdenken und neu auszutarieren. Könnten nicht iVm der Option zugunsten des Mieters wahlweise auch erweiterte Mieterrechte gesetzlich eingeräumt werden?