§ 24 Abs 3 und 6 WEG 2002:
Der Beschluss über die Aufkündigung des mit einem Wohnungseigentümer bestehenden Verwaltungsvertrages und die Bestellung eines neuen Verwalters stellt einen aus zwei selbstständigen Teilen bestehenden Beschluss dar.
§ 24 Abs 3 und 6 WEG 2002:
Der Beschluss über die Aufkündigung des mit einem Wohnungseigentümer bestehenden Verwaltungsvertrages und die Bestellung eines neuen Verwalters stellt einen aus zwei selbstständigen Teilen bestehenden Beschluss dar.