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Stillschweigende Vertragsverlängerung; Verjährungsverzicht auf Leistungen aus Pachtvertrag durch Bürgermeister ohne Zustimmung des Gemeinderats

RechtsprechungABGBwobl 2011/142wobl 2011, 382 Heft 11 v. 18.11.2011

§ 867, §§ 1002 ff, § 1029, §§ 1114 f ABGB

§ 569 ZPO:

§ 1114 ABGB legt (iVm § 569 ZPO) fest, dass ein bestimmtes Verhalten als (schlüssige) Willenserklärung gedeutet wird. Zur Widerlegung dieser Rechtsvermutung genügt jede im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Endtermin stehende eindeutige Ablehnung der Vertragsverlängerung

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