§ 62 Abs 1 AußStrG
§ 9 MRG:
Ganz allgemein ist ein Grundrecht des Mieters auf Informationsfreiheit anzuerkennen, weshalb einem Mieter die Errichtung einer Satellitenempfangsflachantenne nicht allein mit dem Argument verwehrt werden kann, ihm stehe ohnehin die Möglichkeit des Anschlusses an ein im Haus bereits vorhandenes Telekabel offen. Ob die Voraussetzungen für die Duldungspflicht des Vermieters gegeben sind, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb darin regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu erblicken ist.