§ 863, § 118 1. Fall ABGB
§ 30 Abs 2 Z 3 MRG:
Die Verwahrlosung eines Bestandobjekts in Verbindung mit Ungezieferbefall oder auch bloßer Ungeziefergefahr stellt nachteiligen Gebrauch dar. Dabei reicht es aus, dass dem Mieter unter Zugrundelegung des Maßstabs eines Durchschnittsmenschen das nachteilige Verhalten bewusst war oder bewusst sein musste. Ein Verschulden des Mieters ist hingegen nicht erforderlich.