vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens durch eine geistig behinderte Person

RechtsprechungMRGwobl 2010/92wobl 2010, 208 Heft 7 und 8 v. 25.8.2010

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG:

Grundsätzlich ist Geisteskrankheit kein Freibrief für unleidliches Verhalten. Bei gewissen Verhaltensweisen muss aber der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, also für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!