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Ersitzung durch Miteigentümer bei mehrfacher Rechtsnachfolge und wechselndem Ausmaß der Miteigentumsanteile

RechtsprechungABGBwobl 2010/134wobl 2010, 286 Heft 10 v. 29.10.2010

§§ 825ff, § 1452ff ABGB:

Zwar kann ein Miteigentümer seinen "eigenen" Miteigentumsanteil nicht ersitzen, doch ändert dies nichts an der rechtlichen Möglichkeit, die "übrigen" (ideellen) Miteigentumsanteile ersitzen zu können.

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