§ 34 Abs 6 EStG 1988:
Mehrkosten für das schwellenlose Ausführen der Fußböden in einer Wohnung für einen Behinderten stellen eine außergewöhnliche Belastung dar.
§ 63 VwGG:
§ 34 Abs 6 EStG 1988:
Mehrkosten für das schwellenlose Ausführen der Fußböden in einer Wohnung für einen Behinderten stellen eine außergewöhnliche Belastung dar.
§ 63 VwGG: