vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Rechtsqualität von Kfz-Parkwippen ("Stapelparkern") auf einer WE-Liegenschaft; Stapelparkanlage als "gesondert abzurechnende Anlage" iSd § 32 Abs 6 WEG 2002?

RechtsprechungWEGa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2009/104wobl 2009, 282 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 2 Abs 4, § 3, § 16 Abs 3, § 32 Abs 1 und 6, § 56 Abs 1 WEG 2002:

In der technischen Vorrichtung zum Erreichen einer Parkwippe ist ein allgemeiner Teil der Liegenschaft zu sehen, wenn sich die gesamte Hydraulik für die Stapelparker in einem nicht dem WE zugeordneten Raum, sondern auf einer Allgemeinfläche befindet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!