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Unzulässigkeit der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der schlichten Miteigentümer durch Zivilteilung in einem Mischhaus

RechtsprechungWEGRA Mag. Dr. Till Hausmannwobl 2009/103wobl 2009, 280 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 830, § 843 ABGB

§ 3 Abs 1 Z 3, § 35 Abs 2 WEG 2002:

Am Teilungsprozess müssen sämtliche Miteigentümer als einheitliche Streitpartei, sei es als Kläger oder Beklagte, beteiligt sein, die Teilungsklage ist - selbst wenn Teilhaber außergerichtlich der Teilung zugestimmt haben - gegen alle Teilhaber zu richten.

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