Unerwartet viele Reaktionen veranlassen mich, den Aufsatz in zwei Punkten zu ergänzen:
1. Stabentheiner regte zur Aussage1): "auch die Gesetzesmaterialien zum EAVG ... werfen die Kostenfrage mit keinem Wort auf" unter Hinweis auf die EB zur RV Allgemeiner Teil 6. "Tragung der Kosten für die Erstellung des Energieausweises"2) ein Erratum an. Die bezogene Textpassage lautet in der Tat: