§ 22 Abs 1 Z 6, § 22 Abs 2 Z 1 WGG
§ 46 Abs 1 AußStrG:
Ein Auftrag auf Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten iSd § 22 Abs 2 Z 1 WGG ist keine Sachentscheidung. Daher beträgt die Frist für den Rekurs dagegen 14 Tage.
§ 22 Abs 1 Z 6, § 22 Abs 2 Z 1 WGG
§ 46 Abs 1 AußStrG:
Ein Auftrag auf Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten iSd § 22 Abs 2 Z 1 WGG ist keine Sachentscheidung. Daher beträgt die Frist für den Rekurs dagegen 14 Tage.