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Rekursfrist für eine "Zwischenerledigung" gem § 22 Abs 1 Z 6 WGG-Verfahren über die Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises und Entgeltes

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2008/32wobl 2008, 85 Heft 3 v. 1.3.2008

§ 22 Abs 1 Z 6, § 22 Abs 2 Z 1 WGG

§ 46 Abs 1 AußStrG:

Ein Auftrag auf Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten iSd § 22 Abs 2 Z 1 WGG ist keine Sachentscheidung. Daher beträgt die Frist für den Rekurs dagegen 14 Tage.

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