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Die öffentlich-rechtliche Solidarschuld des Mieters erlischt nicht durch Zahlung der Bestandvertragsgebühr an den Vermieter

RechtsprechungAbgabenrechtHon.-Prof. RA Dr. Wolf-Dieter Arnoldwobl 2007, 235 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

§ 28 GebG, § 33 TP 5 insbes Abs 5 GebG; § 211 Abs 1 BAO (§ 6 Abs 2 GebG aF iVm § 9 Abs 1 GebG):

Die solidarische Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung der Bestandvertragsgebühr erlischt - auch bei Selbstbemessung - nicht durch Bezahlung an den Vermieter.

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