§ 28 GebG, § 33 TP 5 insbes Abs 5 GebG; § 211 Abs 1 BAO (§ 6 Abs 2 GebG aF iVm § 9 Abs 1 GebG):
Die solidarische Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung der Bestandvertragsgebühr erlischt - auch bei Selbstbemessung - nicht durch Bezahlung an den Vermieter.