§§ 825ff, § 833, § 1035, § 1036, § 1037 ABGB; § 351 Abs 3, § 352 Z 6 EO:
Die §§ 351, 352 EO über den Kostenersatz bei Realteilung oder Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft sind bei (freihändigem) Verkauf dieser auch nicht analog anzuwenden.