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Entziehung der Gemeinnützigkeit - Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nur hinsichtlich von Verwertungsmaßnahmen (im Rahmen der Exekution wegen der Geldforderung)

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsgesetzWolf-Dieter Arnold*)*)Im Verfahren als Berater der belangten Behörde beteiligt.wobl 2007/19wobl 2007, 54 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 85 Abs 2 VfGG, § 30 Abs 2 VwGG (§ 36 Abs 1 WGG; § 169 EO, § 275 EO, § 54c Abs 2 EO): Dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird (nur) insoweit stattgegeben (und im Übrigen nicht stattgegeben),

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