§ 276 ABGB:
Es ist nicht zulässig, einen Abwesenheitskurator für den Geschäftsführer anstatt für die Komplementär-GmbH selbst zu bestellen, um die Vertretungsrechte der GmbH in der KG geltend zu machen.
OGH 4. 5. 2005, 8 Ob 41/05w (LG Klagenfurt 4 R 27/05w; BG Klagenfurt 3 P 268/04h)