§ 1096 ABGB:
Die subjektive Besorgnis einer wissenschaftlich nicht erwiesenen Gefährdung stellt keine objektive Beeinträchtigung des Gebrauches dar.
OGH 2. 8. 2005, 1 Ob 146/05k (LGZ Wien 41 R 287/04s - Zurückweisung des ao Revisionsrekurses)
§ 1096 ABGB:
Die subjektive Besorgnis einer wissenschaftlich nicht erwiesenen Gefährdung stellt keine objektive Beeinträchtigung des Gebrauches dar.
OGH 2. 8. 2005, 1 Ob 146/05k (LGZ Wien 41 R 287/04s - Zurückweisung des ao Revisionsrekurses)