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Rückwirkende Einforderung von Erhöhungsbeträgen

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsrechtwobl 2006/45wobl 2006, 123 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 14 Abs 1 WGG, § 13 Abs 3 ERVO 1994:

Eine rückwirkende Einforderung von Erhöhungsbeträgen nach § 14 Abs 1, 2. Satz, WGG ist - die Einhaltung der Informationspflicht vorausgesetzt - innerhalb der Verjährungsfrist zulässig.

OGH 15. 6. 2004, 5 Ob 307/03p (LGZ Wien 38 R 160/03s; BG Donaustadt 8 Msch 10011/02z)

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