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Ehewohnung - Räumungsklage nach der Scheidung gegen selbsterhaltungsfähige Tochter

RechtsprechungABGBwobl 2006/46wobl 2006, 124 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 97, § 366 ABGB; §§ 81 EheG:

Während des Aufteilungsverfahrens besteht der bereits erworbene, familienrechtliche, durch § 97 ABGB gesicherte Anspruch auf Erhaltung der Wohnmöglichkeit weiter.

Die Berechtigung zur Eigentumsklage (Räumungsklage) gegen die selbsterhaltungsfähige Tochter wird durch den eherechtlichen Anspruch der vormaligen Ehepartnerin (hier nach § 97 ABGB) und deren Erlaubnis zum Weiterverbleib der Tochter in der vormaligen Ehewohnung beschränkt.

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