§ 16 Abs 1 Z 1 MRG:
Den angehenden Unternehmer trifft für einen Mietvertrag, der ein Gründungsgeschäft ist, keine Rügeobliegenheit, wenn ihm als natürliche Person beim Mietvertragsabschluss die Unternehmereigenschaft iSd § 16 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz MRG fehlte.