§§ 15a, 17 MRG:
Erfolgt die Entlüftung des Bades durch die Küche, wodurch zum Zeitpunkt der Anmietung bereits Schimmelflecken im Badezimmer bestanden, so entspricht das Bad nicht dem zeitgemäßen Standards.
Nicht bis zur Decke reichende Nischen sind nicht in die Gesamtnutzfläche einzubeziehen.