Die für alle Beteiligten und Beobachter der wohnrechtspolitischen Szenerie überraschend doch beschlossene Wohnrechtsnovelle 2006 bescherte dem Rechtsanwender auch eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Dabei stand - abgesehen von den parallelen Änderungen zum Mietrechtsgesetz (MRG) hinsichtlich der Erhaltungspflicht bei erheblicher Gesundheitsgefährdung und zum Investitionsersatz - vor allem der Fragenkreis um die Vermietung von Wohnungseigentum durch eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) im Mittelpunkt.