Die Argumentation, mit der der 7. Senat in E 7 Ob 87/04a der Bestandnehmerin die Berufung auf die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG verwehrt hat, vermag nicht wirklich zu überzeugen.
Die Argumentation, mit der der 7. Senat in E 7 Ob 87/04a der Bestandnehmerin die Berufung auf die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG verwehrt hat, vermag nicht wirklich zu überzeugen.