Es ist erstaunlich, wie viel Gehirnschmalz und Druckerschwärze aufgewendet wird, um ein von vornherein als gewollt feststehendes Ergebnis zu erzielen! Geht es doch unbestritten nur darum, ob man Bestandverträgen in Einkaufszentren, wie immer sie benannt und formuliert sind, den Kündigungsschutz des MRG zubilligt oder nicht, was weitgehend an die de lege ferenda-Diskussion erinnert, ob man Mietverträge über Geschäftsräume nicht überhaupt aus dem MRG ausnehmen sollte.