Der Abschluss von Liegenschaftskaufverträgen zeichnet sich idR durch länger andauernde Vertragsverhandlungen aus. Regelmäßig trifft eine Vielzahl von Angeboten und Gegenofferten aufeinander. Oft lässt sich der genaue Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Nachhinein nicht exakt feststellen. Auch die Tatsache der Vertragsperfektion selbst ist den Verhandlungspartnern häufig nicht genau bewusst. Scheitern Vertragsverhandlungen aber endgültig, so ist es nicht selten der Fall, dass ein Verhandlungspartner, der sich inzwischen zu Aufwendungen im Vertrauen auf das sichere Zustandekommen des Vertrages verleiten hat lassen, seine frustrierten Aufwendungen mit dem Einwand zu liquidieren versucht, der andere habe den Vertragsabschluss als ganz sicher dargestellt. Im folgenden Beitrag wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die „grundlose Ablehnung des Vertragsabschlusses" - insbesondere im Zusammenhang mit dem Liegenschaftskauf - Schadenersatzpflichten auslöst.