§ 12a MRG - und seine für Altverträge geltende Parallelbestimmung in § 46a MRG - gehören zu den wichtigsten und zugleich umstrittensten Bestimmungen im Mietrecht. Hätte es für diese Behauptung noch eines Beweises bedurft, so wurde er durch die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung erbracht (vgl die Entscheidung des OGH in wobl 2004, 185/50; wobl 2005, 132/36; wobl 2005, 134/37). Die „wohnrechtlichen blätter" haben sich deshalb entschlossen, § 12a MRG eine Schwerpunktnummer zu widmen. Den Auftakt macht Michael Gruber, der sich mit der Anwendung des § 12a MRG auf Personengesellschaften befasst; dies gehört zu den bisher am wenigsten untersuchten, aber nicht minder zweifelhaften Anwendungsfragen dieser Bestimmung. Hieran schließen sich Beiträge von Norbert Hanel, Helmut Würth und Gottfried Call sowie von Martin Schauer, die sich mit den rechtspolitischen Aspekten befassen. Sie untersuchen - aus unterschiedlichen Perspektiven - die Frage, wie die Probleme des geltenden Rechts durch eine Neugestaltung überwunden werden könnten.