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Anhebung des Hauptmietzinses

RechtsprechungMRGwobl 2005/37wobl 2005, 134 Heft 4 v. 19.4.2005

§ 12a Abs 3 MRG:

Der Tatbestand des § 12a Abs 3 MRG wird schon allein dadurch erfüllt, dass die unternehmenstragende Mieter-Gesellschaft (hier: GmbH) einen neuen Mehrheitsgesellschafter (hier: AG) erhielt, selbst wenn sich die Aktien mehrheitlich im Besitz jener Personen befinden, die schon früher maßgebenden Einfluss auf die Mieter-Gesellschaft ausgeübt hatten.

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