Ob Bestandverträge in Einkaufszentren als Unternehmenspacht oder Geschäftsraummiete zu qualifizieren sind, ist in letzter Zeit (wieder) umstritten. Einige Autoren wollen diese Bestandverträge entgegen der scheinbar gesicherten Judikatur dem Mietrecht und damit auch dem Kündigungsschutz des MRG unterwerfen. Dem wird im Folgenden entgegengetreten*).