§ 30 Abs 2 Z 12 MRG:
Auch eine geplante Expansion eines Unternehmens stellt ein wichtiges Interesse des Untervermieters iSd § 30 Abs 2 Z 12 MRG dar. Im Kündigungsstreit kann nicht die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Erweiterung beurteilt werden. Eine Interessenabwägung ist bei der Beurteilung dieses Kündigungsgrundes nicht vorzunehmen.