In wobl 2004, 133 haben sich Schauer/Beig mit der Anwendung des § 15 KSchG auf Fernwärmelieferverträge beschäftigt. In Erwiderung auf eine kritische Stimme in der Literatur1) stellen die Autoren nun noch einmal dar, warum auch wohnrechtliche Aspekte nichts daran ändern können, dass nichtunternehmerischen Abnehmern von Fernwärme die Kündigungsrechte des § 15 KSchG zustehen, ohne dass durch deren Ausübung Pfichten aus dem Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht verletzt werden.