§ 30 Abs 2 Z 3, 1. Fall MRG; § 1118, 1. Fall ABGB:
Ein nicht fachgerechter Badezimmereinbau (hier ua ohne ordnungsgemäße Feuchtigkeitsisolierung) ist ein erheblich nachteiliger Gebrauch.
Dass der Vermieter vor der Aufkündigung zunächst im Außerstreitverfahren die Beseitigung der Veränderungen begehrte, ist nicht als Verzicht auf den Kündigungsgrund anzusehen, weil er damit klar zum Ausdruck brachte, mit den vom Mieter eigenmächtig vorgenommenen baulichen Veränderungen nicht einverstanden zu sein.