Im Zusammenhang mit einem (vom Verwalter) im Namen der Eigentümergemeinschaft aufgenommenen Instandhaltungsdarlehen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob der Verwalter dafür auch eine Hypothek einverleiben lassen kann, ob für die Bestellung der Hypothek ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erforderlich ist oder ob eine solche die Zustimmung der jeweiligen Wohnungseigentümer voraussetzt. Die damit verbundenen Rechtsprobleme sind im Schrifttum bis dato erst zum Teil gelöst worden.