In jüngster Zeit sind Vertragsgestaltungen in Wärmelieferungs- und Mietverträgen und in Kaufverträgen über Eigentumswohnungen aufgetreten, die darauf zielen, eine Bindung des Wohnungsnutzers an einen Wärmelieferungsvertrag für den Zeitraum der Wohnungsnutzung zu erreichen. So findet sich in den AGB eines österreichischen Wärmelieferanten eine Klausel, die die Vertragsdauer des Wärmelieferungsvertrags mit dem Zeitraum der Nutzung an dem mit Wärme belieferten Wohnungsobjekt festlegt, für den der Wärmelieferungsvertrag auch unkündbar sein soll. Der folgende Beitrag widmet sich der Untersuchung der Zulässigkeit dieser Vertragsgestaltungen vor dem Hintergrund des § 15 KSchG 1).