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Gerichtsgebührenrechtliche Relevanz einer Lösungsbefugnis?

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2004/33wobl 2004, 128 Heft 4 v. 16.4.2004

§ 18 Abs 2 Z 2 GGG (§ 56 Abs 1 JN, § 410 ZPO): Regelungen im gerichtlichen Vergleich, unter welchen Voraussetzungen sich die beklagte Partei von der im Vergleich übernommenen (hier: Herausgabe-)Verpflichtung befreien kann (wobei hier die Lösungsbefugnis im Gerichtsvergleich auch als Verpflichtung formuliert ist, die dem Kläger einen Exekutionstitel schafft), stellen zusätzliche Leistungen dar, die gerichtsgebührenrechtlich relevant sind.

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