Dieser Beitrag soll in knapper Form die wesentlichen Neuerungen des Zivilrechtsänderungsgesetzes 2004 (ZivRÄG 2004, BGBl 91/I/20031)) darstellen, in dem sehr unterschiedliche Materien punktuell eine Neuregelung erfahren haben. Das ZivRÄG 2004 erfasst im Wesentlichen drei unterschiedliche Regelungsbereiche: