Der Beitrag analysiert die Konsequenzen der Entscheidung des OGH, 7 Ob 286/03i (in diesem Heft wobl 2004, 310/78)1), mit der die Ortsüblichkeit der Dauer von Klavierspiel im großstädtischen Raum mit maximal 2 Stunden fixiert wird.
Deskriptoren: Unterlassungsanspruch, unzumutbare Lärmbelästigung, Ortsüblichkeit von Klavierspiel; § 364 Abs 2 ABGB.