Nach Verabschiedung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes initiierte das Bundesministerium für Justiz einen interdisziplinären Gedanken- und Erfahrungsaustausch zum Fragenkreis, ob die Mediation als alternatives Konfliktregelungsmodell auch auf dem Gebiet des Immobilienwesens nutzbar gemacht werden kann, ob bereits gegenwärtig mediative Prozesse oder verwandte Formen der Konfliktbewältigung in wohnrechtlichen Streitigkeiten Anwendung finden und welche rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen bei der allfälligen Etablierung einer „Wohnrechtsmediation“ beachtet werden sollten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden in seminaristischen Veranstaltungen noch vertieft. Sie werden im folgenden Beitrag vorgestellt. Mit einigen thesenartigen Überlegungen soll auch ein Impuls für eine intensivierte Befassung mit der Thematik gegeben werden.