§ 18 Abs 2 Z 2 GGG (§ 58 Abs 1 JN, § 54 Abs 2 JN):
Bei Fehlen einer zeitlichen Begrenzung ist die Verpflichtung zur Bezahlung eines täglichen Pönales mit dem Zehnfachen der Jahresleistung zu bewerten.
VwGH 24. 9. 2002, 2002/16/0182
§ 18 Abs 2 Z 2 GGG (§ 58 Abs 1 JN, § 54 Abs 2 JN):
Bei Fehlen einer zeitlichen Begrenzung ist die Verpflichtung zur Bezahlung eines täglichen Pönales mit dem Zehnfachen der Jahresleistung zu bewerten.
VwGH 24. 9. 2002, 2002/16/0182