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Ablösbarkeit von WE-Anwartschaftsrechten

RechtsprechungMRGwobl 2003/52wobl 2003, 107 Heft 4 v. 17.4.2003

§ 27 MRG:

Eine (analoge) Anwendung des § 27 MRG scheidet aus, wenn dem Vertragspartner der Erwerb von Eigentumsanwartschaftsrechten an einer Miet- oder Genossenschaftswohnung nur insofern ermöglicht wird, als die Einräumung von Wohnungseigentum lediglich in Aussicht gestellt wurde. § 27 MRG ist hingegen anwendbar, wenn die Einräumung von Wohnungseigentum bereits vertraglich zugesagt worden ist.

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