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Gefährliche elektrische Anlagen - Bemängelungspflicht?

RechtsprechungMRGwobl 2003/53wobl 2003, 108 Heft 4 v. 17.4.2003

§ 37 Abs 1 Z 8 MRG:

Unterzieht der Vermieter die elektrische Anlage trotz offenkundiger schwerwiegender Mängel keiner Überprüfung, so besteht, wie nach der bisherigen Judikatur, keine Rügepflicht eines Mieters bei Abschluss eines neuen Mietvertrages.

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