vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung einer Nichtigkeit (hier: Bindungswirkung und Rechtskraft) erst im Revisionsrekursverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2003/21wobl 2003, 33 Heft 1 v. 28.1.2003

§ 411, § 477 ZPO; § 37 Abs 3 Z 18 MRG:

Nur bei einer bindenden, die Nichtigkeit verneinen-den Entscheidung der Vorinstanzen kann eine Nichtigkeit im Revisionsrekursverfahren nicht mehr geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!