§ 1371 ABGB:
Die Abrede im Darlehensvertrag, dass bei Zahlungsverzug das erworbene Unternehmen zu Gunsten eines Dritten verfallen solle, ist unzulässig.
OGH 26. 6. 2002, 3 Ob 143/02d (LGZ Wien 41 R 328/01s - Zurückweisung der ao Revision)
§ 1371 ABGB:
Die Abrede im Darlehensvertrag, dass bei Zahlungsverzug das erworbene Unternehmen zu Gunsten eines Dritten verfallen solle, ist unzulässig.
OGH 26. 6. 2002, 3 Ob 143/02d (LGZ Wien 41 R 328/01s - Zurückweisung der ao Revision)