§ 15a MRG:
Sind Baderaum und WC unmittelbar durch eine Türe verbunden und kann das WC durch ein normales Fenster ins Freie entlüftet werden, so ist die Entlüftung des Baderaumes nicht als unzeitgemäß anzusehen.
OGH 13. 5. 2003, 5 Ob 103/03p (LGZ Wien 41 R 155/02a; BG Fünfhaus 9 Msch 19/97v)