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Präklusion der Überprüfbarkeit einer Wertsicherungsvereinbarung

RechtsprechungMRGwobl 2003/191wobl 2003, 357 Heft 12 v. 15.12.2003

§ 16 Abs 8 und Abs 9, § 27 Abs 3 MRG:

Auch für eine isolierte Überprüfung einer Hauptmietzinserhöhung durch Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung auf ihre Angemessenheit ist die Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 MRG analog anzuwenden. Die dreijährige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsbegehren wirksam werden soll.

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