Trotz mancher Klarstellung, die vor allem durch § 4 WEG 2002 herbeigeführt wurde, gibt die Vermietung eines Objekts durch einen Wohnungseigentümer immer noch so manche Zweifelsfrage auf. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und entwickelt weiterführende Lösungen. Er beruht auf einem Vortrag bei der Bestandrichtertagung 2003 am Tulbingerkogel, wobei die Diskussionsergebnisse eingearbeitet wurden.