Am 22. 10. 2003 hat die Regierung dem Nationalrat den Entwurf eines (besonderen) „Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetzes“1) zur Beschlussfassung vorgelegt. 2) Mit diesem Gesetz sollen die besonderen Verfahrensregelungen in den verschiedenen Wohnrechtsmaterien an das - derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche - neue Außerstreitgesetz 3) angepasst werden. Neben einer grundlegenden Neuordnung der Zentralnorm des außerstreitigen Wohnrechtsverfahrens §37 Abs3 MRG und einer kompletten Neufassung des (viel kritisierten) §41 MRG sowie etlichen anderen Änderungen und Anpassungen in verschiedenen Gesetzen 4) sieht der Entwurf insb auch eine (geringfügige) Novellierung des §39 MRG über das Verfahren vor den sog „Schlichtungsstellen“ der Gemeinden vor. Dies bietet Anlass, sich mit der Entwicklungsgeschichte dieser eigentümlichen Einrichtung des österreichischen Wohnrechts näher zu beschäftigen.