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Anwendbarkeit des MRG als Voraussetzung für außerstreitigen Rechtsweg

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/140wobl 2001, 231 Heft 7 und 8 v. 20.7.2001

§ 1, § 37 MRG:

Die Anwendbarkeit des [außerstreitigen Verfahrens nach dem] MRG setzt stets ein voll dem MRG unterliegendes Mietverhältnis voraus; eine analoge Anwendung auf andere Benützungsverhältnisse an einer Wohnung kommt nicht in Betracht. Dies gilt nicht nur für Ansprüche nach § 27 MRG, sondern auch etwa für solche nach § 9 MRG.

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