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Mietzinsminderung bei Verhinderung der Mängelbehebung durch Mieter

RechtsprechungABGBwobl 2001/91wobl 2001, 150 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 1096 ABGB:

Ein Bestandnehmer, der die Behebung der den bedungenen Gebrauch der Bestandsache hinderlichen oder einschränkenden Mängel - etwa durch dauernde Verweigerung des Zutritts für die Handwerker - verhindert, hat keinen Anspruch auf Zinsminderung nach § 1096 ABGB.

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